1. Voraussetzungen
Die angebotenen Unternehmungen, Ausbildungen oder Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder
keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung etc. angewiesen. Ein Vergleich
mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden.
Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Unsere Touren haben jeweils
individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen, aber unserer Meinung nach mit viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der Exklusivität der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass Sie
als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprechen und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.
2. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter
verbindlich, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung keinen Gebrauch von seiner, nur bei Leistungsänderung entstehenden, Rücktrittmöglichkeit macht.
3. Zahlungsbedigungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erheben wir eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises bzw. den ausgewiesenen Betrag auf der Anmeldebestätigung innerhalb von 10 Tagen ab Eingang.
Die Restzahlung muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reiseantritt eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis sofort zu entrichten. Wenn bis 1
Woche vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, können wir den Vertrag auflösen und die entsprechenden Rücktrittsgebühren erheben.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang des vollen Reisepreises ca. 14 – 7 Tage vor Reisebeginn zugesandt.
4. Reiseleistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen, sowie der Inhalt der Anmeldebestätigung verbindlich. Abänderungen, mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Wir haften für ein eigenes Verschulden, nicht aber bei Fahrlässigkeit
von lediglich vermittelten Programmen anderer Veranstalter und Leistungsträger!
Wichtiger Hinweis: So erbringen z. B. Fluggesellschaften ihre Beförderungsleistung selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind von
den Reiseleistungen anfallende lokale Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren, die in manchen Ländern direkt am Flughafen oder schon im
Vorfeld bei besonderen Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind und vom Reiseteilnehmer zu entrichten sind.
5. Leistungs- und Preisänderungen
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Kunden eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnliche ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reise- und Organisationsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Diese richten sich nach folgenden Pauschalsätzen pro Teilnehmer, bei Rücktritt:
Bei zusätzlich zu einer Pauschalreise gebuchten Anschlussprogrammen, bei Individualreisen und Einzelleistungen können die Stornogebühren die oben angegebenen Sätze übersteigen.
Umbuchungen (Änderungen) hinsichtlich des Reisetermins, Abflugortes, Reiseziel, der Art der Beförderungen oder der Unterkunft), die auf Ihren Wunsch mit oder nach Abschluss des Reisevertrags
erfolgen, werden vom Veranstalter entsprechend in Rechnung gestellt. Dabei sind folgende Gebühren-Beispiele des Reiseveranstalters als Richtlinie anzusehen:
Umbuchung auf geändertes Hin/-Rückflugdatum: 25,00 €
Umbuchung auf einen geänderten Abflugort: 45,00 €
Änderung einer bestehenden Buchung von Einzelleistungen (z.B. bei Anschlussprogrammen): 35,00 €
Diese Sätze verstehen sich ohne Kosten der jeweiligen Leistung oder anfallender Stornobeträge der Leistungsträger.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde, statt seiner eine dritte Person als Ersatzperson benennen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann der
Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen einer Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Sonderkosten
Nehmen Sie, aus welchen Gründen auch immer, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt (bis 50,00 €).
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten
des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen die aus dem verspäteten Eintreffen den Kunden zum Abflug
oder zu vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten wie Wanderungen, Expeditionen, Trekking u.ä. entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von
Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall.
Tritt der Reiseveranstalter, um einem akuten Notstand zu begegnen, in Vorlage, so sind die vom Reiseveranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Vor Reisebeginn:
Während der Reise:
Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrags gerechtfertigt ist (s.a. Punkt „Mitwirkungspflicht“). Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Kooperationsbereitschaft, Mithilfe beim
Reiseverlauf, Gesundheit, etc.), die in den jeweiligen Ausschreibungen, Detailprogrammen, Tourcharakter, Teilnahmevoraussetzungen etc. festgelegt sind, nicht entspricht. Muss der
Reiseveranstalter unter diesen Bedingungen kündigen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise kann sich der Reiseveranstalter auch durch den
Reiseleiter vertreten lassen.
9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10. Beschränkung der Haftung
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden gering zu halten.
Für Ausschlüsse von Ansprüchen und Verjährungsfristen gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Ende der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
schriftlich und eingeschrieben gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits-, und Devisenvorschriften
Obwohl Sie mit der Anmeldung den aktuellen Informationsstand erhalten, sind Sie für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Vorschriften nach Buchung der Reise geändert werden sollten. Bzgl. Der Gesundheits- und Impfvorsorge in unseren Hinweisen verweisen wir darauf, dass es sich um Richtlinien handelt. Der Teilnehmer muss nach Rücksprache mit dem Hausarzt und den Empfehlungen der Tropeninstitute in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe entscheiden. Eine Übernahme von Haftung ist dem Veranstalter nicht anzulasten.
13. Weitere Bestimmungen, Gerichtsstand